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Wem gehört Ihr Geld auf der Bank?

Die Frage, wem das Geld auf Ihrem Bankkonto wirklich gehört – Ihnen, der Bank oder sogar der Europäischen Zentralbank – liefert eine überraschende und oft ernüchternde Antwort: Solange Sie das Geld nicht physisch in Händen halten, gehört es nicht Ihnen. Es handelt sich bei den Geldbeträgen auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten lediglich um Forderungen an die Bank, nicht um Ihr persönliches Eigentum. Dieses Prinzip gilt ebenso für Sparbücher und andere Sparanlagen.

Wer ist der rechtliche Eigentümer des Geldes?

Grundsätzlich gehört ein Bankkonto, sei es ein Girokonto, ein Sparkonto oder ein Tagesgeldkonto, zwar Ihnen – das darauf befindliche Geld jedoch nicht. Es gehört der Bank.

  • Ihr Status als Gläubiger: Wenn Sie Geld auf ein Konto einzahlen, übergeben Sie es der Bank. Die Bank nutzt dieses Geld für ihre Geschäfte und verpflichtet sich im Gegenzug, Ihnen den entsprechenden Betrag auf Anfrage zurückzuzahlen.
  • Rückzahlungsanspruch: Als Kontoinhaber haben Sie lediglich das Recht, die Rückzahlung Ihres Guthabens zu verlangen. Dieser Anspruch kann jedoch im Falle einer Insolvenz der Bank gefährdet sein.

Einlagensicherung: Schutz vor Verlusten

Um Bankkunden vor großen Verlusten zu schützen, gibt es in der EU die sogenannte Einlagensicherung. Diese garantiert Guthaben auf Konten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

  • Einlagensicherungsfonds: Jedes EU-Land unterhält einen eigenen Fonds, um die Einlagensicherung zu gewährleisten. In Deutschland deckt der Fonds nur einen kleinen Bruchteil der gesamten Einlagen der Bürger ab.
  • Grenzen der Einlagensicherung: Ab 2024 sollen die nationalen Fonds mindestens 0,8 % der gesicherten Einlagen eines Landes umfassen. Doch selbst dieser Schutz reicht bei großflächigen Bankinsolvenzen nicht aus, um alle Einlagen vollständig zu sichern.

Was bedeutet das für Bankkunden?

Die Einlagensicherung bietet zwar eine gewisse Sicherheit, doch bleibt ein Restrisiko bestehen. Insbesondere bei weitreichenden wirtschaftlichen Krisen oder flächendeckenden Insolvenzen ist es rechnerisch unmöglich, alle Einlagen zu schützen.

Fazit

Das Geld auf Ihrem Konto gehört rechtlich der Bank – nicht Ihnen. Sie haben lediglich einen Anspruch auf Rückzahlung. Auch wenn die Einlagensicherung einen wichtigen Schutzmechanismus darstellt, ist sie kein Garant für uneingeschränkte Sicherheit bei systemischen Krisen. Es ist daher ratsam, Ihr Vermögen zu diversifizieren und auch alternative Strategien zur Sicherung Ihrer finanziellen Mittel in Betracht zu ziehen.



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Die Qualität der Beratung ist von entscheidender Bedeutung, um Kunden zufriedenzustellen, Vertrauen aufzubauen und langfristige Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Jeder Kunde ist einzigartig, und eine hochwertige Beratung erfordert die Fähigkeit, auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele jedes Kunden einzugehen. Maßgeschneiderte Lösungen sind oft effektiver als Standardansätz.

Wichtige Informationen

Der Staat und die EU haben Gesetze vorbereitet bzw. verabschiedet, die es dem Gesetzgeber ermöglichen sollen, durch umfassende Kontrolle und Überwachung auf Ihr Vermögen zuzugreifen. Dazu gehört u.a. das EU-Vermögensregister und die Schaffung einer neuen EU-Behörde (AMLA) mit Behördenstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die über umfassende Informationszugänge sowie drakonische Sanktions- und Eingriffsrechte, einschließlich Kontensperrungen, verfügen.