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Wichtige Informationen

Hier finden Sie wichtige Links zu Goldkursen, historischen Inflationsberechnungen und Gesetzen oder AGB´s


Wo finde ich aktuelle und historischen Goldkurse?

Angenommen Sie hätten am 28.12.2001 für 100`000 € Gold gekauft dann hätte einen Unze 312 € gekostet 100`000 : 312€ = 320 Unzen


Da heisst sie hätte 320 Unzen Gold Kaufen können.


Wenn Sie jetzt den aktuellen Kurs für Gold nehmen zum Beispiel wie im Bild am 07.12.2023, dann kostet die Unze Gold 1.881€


1`881€ x 320 Unzen  = 602`884 €


Das heisst, sie hätte einen Wertzuwachs von 502.884 €.


Gehen Sie auf die Webseite der LBMA und stellen Sie dort “Gold” ein. Es wird danach der aktuelle Goldkurs angezeigt.

Zur LBMA Website

§46G Kreditwesengesetz Moratorium Einstellung des Bank- und Zahlungsverkehrs und Aussetzung des Börsenhandels (Pfändung und Enteignung)

Gesetz zum Schutz der Banken zum Nachteil der Bankkunden (Enteignung).

Zum § 46 Kreditwesengesetz






Banken: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2009 kamen neue Banken AGB´s und kaum jemand hat diese widerrufen.

(Was dann ohnehin zu einer Kontokündigung geführt hätte)

Zu den AGB: Pfandrecht 


Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG)

Gesetz zum Schutz der Banken zum Nachteil der Bankkunden (Enteignung).

Zum SAG

Einlagensicherungsgesetz

Der Einlagensicherungsfond sichert offiziell bis 100.000€ Vermögen ab. Insgesamt haben wir in Deutschland ein Vermögen von etwa 7,7 Billionen Euro nur in Sichteinlagen. Der Einlagensicherungsfond sichert aber nur 4,6 Mrd. Euro ab. Damit sind weniger als 0,1% abgesichert.

Im Text des Einlagensicherungsgesetzes in §15 steht, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Einlagensicherungsfond gibt.

Zum Einlagensicherungsgesetz



Informationen zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen: §314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) – Kündigungsverbot, Leistungsherabsetzung

Problematik bei Versicherungen:

  • Versicherungskosten sind sehr hoch
  • Hohe Abschluss-und Verwaltungskosten
  • 87% der aktuellen Kundengelder liegen in Anleihen
  • Garantiezinssenkung seit 20 Jahren
  • Überschüsse und Schlussbonus soll gestrichen werden

Zum §314 VAG

EU-Enteignungsklausel für Staatsanleihen (CAC- Collective Action Clause)

Eine neue Regelung ermöglicht es den Euro-Ländern künftig, Schuldenschnitte schneller und einfacher durchzuführen. Davon könnten auch Millionen deutsche Sparer betroffen sein.


Zum CAC- Collective Action Clause



Gesetz über Bausparkassen

BauSparkG

Ausfertigungsdatum: 16.11.1972

Vollzitat:

“Gesetz über Bausparkassen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 1991 (BGBl. I S. 454), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist”

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 15. 2.1991 I 454; zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 25.3.2019 I 357

§ 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung

(1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Insolvenzverfahrens unter Abwägung der Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger geboten, so kann die Bundesanstalt alle Arten von Zahlungen einstweilen verbieten. Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Bundesanstalt auch einer vereinfachten Abwicklung (§ 5 Abs. 2 Nr. 7) zustimmen. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

(2) Die Regelungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes, des Einlagensicherungsgesetzes sowie § 48t des Kreditwesengesetzes bleiben unberührt.

Zum Gesetz über Bausparkassen § 15



Mit uns sind Sie gut beraten!

Die Qualität der Beratung ist von entscheidender Bedeutung, um Kunden zufriedenzustellen, Vertrauen aufzubauen und langfristige Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Jeder Kunde ist einzigartig, und eine hochwertige Beratung erfordert die Fähigkeit, auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele jedes Kunden einzugehen. Maßgeschneiderte Lösungen sind oft effektiver als Standardansätz.

Wichtige Informationen

Der Staat und die EU haben Gesetze vorbereitet bzw. verabschiedet, die es dem Gesetzgeber ermöglichen sollen, durch umfassende Kontrolle und Überwachung auf Ihr Vermögen zuzugreifen. Dazu gehört u.a. das EU-Vermögensregister und die Schaffung einer neuen EU-Behörde (AMLA) mit Behördenstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die über umfassende Informationszugänge sowie drakonische Sanktions- und Eingriffsrechte, einschließlich Kontensperrungen, verfügen.